Gesetz zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg in Kraft getreten
Bereits am 23.10.2020 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Kraft getreten. Die Novelle ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2013. Neu im Gesetz ist die Photovoltaik-Pflicht, welche ab dem Jahr 2022 für neue Nicht-Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 75 Stellplätzen gilt. Außerdem müssen große Kreisstädte und Stadtkreise im Land (i.d.R. größer als 20.000 Einwohner) bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Darüber hinaus müssen alle Kommunen künftig ihren Energieverbrauch erfassen, Unternehmen können freiwillig mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen.