„Angebots-Check Photovoltaik“
11. Februar 2016 | von: Bauherren-Schutzbund e.V.
Berlin –
Strom selbst erzeugen: Worauf kommt es bei einer Photovoltaikanlage an?
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem Eigenheim bringen Ertrag in Form von Vergütung für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz. Immer wichtiger wird daneben aber auch ein möglichst hoher Anteil an der Nutzung der selbst erzeugten Energie im eigenen Haushalt. Denn so müssen Hausbesitzer weniger den relativ teuren Strom aus dem Netz beziehen. Dieser Newsletter gibt einen Kurzüberblick, worauf es bei Planung und Auswahl einer PV-Anlage ankommt.
Grundlage: Daraus besteht eine PV-Anlage
Eine PV-Anlage besteht aus den eigentlichen Solarmodulen, einem Befestigungssystem, der Gleichstromverkabelung, dem Wechselrichter, einem separaten Zähler sowie dem Haus- und Netzanschluss. Wer noch mehr Strom selbst verbrauchen will, kann zusätzlich einen Batteriespeicher installieren.
Genau hinsehen: Was gehört in ein qualitativ anspruchsvolles Angebot?
Anzahl, Marke oder Hersteller und Typ der PV-Module, der Wechselrichter, des Montagesystems auf dem Dach sowie der Verkabelung auf der Gleichstrom- und Wechselstromseite gehören ebenso ins Angebot wie die Schutzeinrichtungen. Ebenfalls im Angebot enthalten sein sollten die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Netzanschluss nach dessen technischen Vorgaben, die Inbetriebnahme durch den Errichter und die Erstellung einer Ertragsprognose mit Wirtschaftlichkeitsberechnung. Letztere fordert in der Regel auch die finanzierende Bank ein. Beiliegen muss auch der Modulplan zur Dachbelegung. Einfordern sollte man eine detaillierte Erläuterung der wichtigsten Bauteile und ihrer Kriterien. Viele Zahlungsvereinbarungen bedingen, dass der Kunde erheblich in Vorleistung geht. Zahlungen sollten aber nie als Vorkasse, sondern nur bei Erhalt der Ware oder nach erbrachter Leistung geleistet werden. Das können beispielsweise 60 Prozent nach Lieferung der Bauteile, 20 Prozent nach Montageende und 20 Prozent nach Inbetriebnahme und Dokumentationsübergabe sein.
Sicher: Deutsche Ansprechpartner für den Reklamationsfall
Deutsche Markenprodukte haben ihren Preis. Aus dem Ausland, vor allem Asien gibt es auch preiswerte und gute Qualitäten. Existieren sollte jedoch zumindest eine größere deutsche Niederlassung, damit es im Reklamationsfall einen Ansprechpartner in Deutschland gibt. Auf kleineren Dachflächen im Eigenheim-Bereich machen Module mit hohem Wirkungsgrad z.B. mit mono- oder polykristallinen Strukturen Sinn. Dünnschichtmodule mit geringem Wirkungsgrad sind eher bei großen Dachflächen einsetzbar. Der Wechselrichter als Herzstück der Anlage sollte von einem Markenhersteller stammen und einen Wirkungsgrad von mindestens 98 Prozent haben. Bei der Verkabelung sind UV-beständige Ummantelungen obligatorisch. Sie müssen zusätzlich außerhalb des Modulfeldes in feste Kabelkanäle zum Schutz gegen Sonne, Niederschlag, Eis und Nagetierverbiss verlegt werden. Neben allgemeinen Schutzeinrichtungen wie der Übers tromsicherung können je nach Gebäudeart weitere Schutzmaßnahmen erforderlich oder empfehlenswert sein. Vorhandener Blitzschutz darf nicht überbaut werden. Ein Überspannschutz vor den Wechselrichtern und dem Hausanschluss ist wichtig.
Einfordern: Dokumentation und Einweisung
Nach DIN VDE 0126-23 muss der Anlagenerrichter nach Fertigstellung eine vollständige Dokumentation aller Anlagenteile übergeben, zu denen auch Prüfprotokolle und eine Bestätigung gehören, dass die Anlage nach VDE-Vorschriften geprüft und der Betreiber angemessen eingewiesen wurde. Teil der Dokumentation müssen auch Gewährleistungs- und Garantiebedingungen sowie Hinweise zur Anlagenwartung sein. Eine offizielle Abnahme der Anlage durch den Betreiber ist in der Regel nicht vorgesehen. Es kann aber sinnvoll sein, die Anlage und die relevanten Unterlagen von einem unabhängigen Sachverständigen kontrollieren zu lassen.
Achtung: Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln
Nach derzeitiger mehrheitlicher Rechtsprechung beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei PV-Anlagen derzeit nur zwei Jahre. Empfehlenswert ist es, beim Installateur zumindest fünf Jahre Gewährleistungsfrist einzufordern. Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle vom Installateur erbrachten Leistungen mit Nachbesserungsanspruch bis hin zur Rückabwicklung. Garantien unterliegen dagegen nur den vom Hersteller definierten Garantiebedingungen, die meist weit hinter gesetzlichen Ans prüchen liegen. Das können zum Beispiel Garantien auf Module, Modulleistung oder den Wechselrichter sein. Mit dem Hinweis auf Garantien als Ersatz für Gewährleistung sollte man sich nicht abspeisen lassen.
Vorsicht: Installation und Wartungsvertrag nicht unbedingt in die gleichen Hände legen
Ein Wartungsvertrag ist in der Regel sinnvoll, um Ausfälle und Minderleistungen zu vermeiden. Ob sie in den Händen des Errichters gut aufgehoben ist, muss geprüft werden. Eigene Installationsfehler wird dieser nicht unbedingt entdecken und auch nicht im Zuge der Gewährleistung freiwillig beseitigen. Verbindet der Installateur den Wartungsvertrag mit einer Verlängerung der Gewährleistung, kann das unter Umständen sinn voll sein. Alternativ kann man die Kontrolle auch in die Hände eines unabhängigen Fachmanns legen.
Tipp vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)
Ein unabhängiger Sachverständiger kann Hausbesitzer bei der Bewertung und Überprüfung vorliegender Angebote für die Errichtung einer PV-Anlage beraten und unterstützen. Die Kosten einer Angebots- und Planungsprüfung sind gut investiertes Geld, denn sie geben mehr Sicherheit bei einer Investitionsentscheidung, die sich mindestens für die nächsten 20 Jahre rechnen soll. Mehr Infos zum Thema gibt der BSB Ratgeber aktuell „Angebotscheck für Photovoltaikanlagen“, der unter https://www.bsb-ev.de/verbraucherservice/ratgeber-aktuell/ kostenlos heruntergeladen werden kann.