Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung in BW
Ab dem 01.01.2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht für neu errichtende Nicht-Wohngebäude sowie für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Ab dem 01.05.2022 ziehen dann neue Wohngebäude nach.
Ausgehend von der aktuellen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflicht müssen je nach Nachweisverfahren 60% bzw. 75% der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen belegt werden. Hierbei wird nach dem Standardnachweis und dem erweiterten Nachweis unterschieden.
Während beim Standardnachweis eine einfache Umsetzung der Photovoltaikpflicht einzuhalten ist, müssen beim erweiterten Nachweis vorgegebene Unterlagen zum Nachweis dieser Umsetzung eingereicht werden.
Weiterhin gibt es Möglichkeiten, die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf alternative Flächen an der Gebäudehülle und den unmittelbar anliegenden Flächen zu nutzen.
Auch bei neuen Parkplätzen gilt die Pflicht zur Installation von PV-Modulen auf 60% der zur Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche. Diese Pflicht lässt sich bei zeitgleichem Neubau eines Gebäudes auch auf dessen Flächen, welche noch nicht von der PV-Pflicht dieses Gebäudes betroffen sind, umlegen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der konkreten Planung einer pflichtgerechten PV-Anlage und beraten Sie hinsichtlich der bestmöglichen Umsetzung nach jeweiligem Nachweis. Wir bieten eine Auslegung von zur Solarnutzung geeigneten Dachflächen und auch die Erstellung eines notwendigen Dachplans nach erweitertem Nachweis an.
Bei Fragen zur baden-württembergischen PV-Pflicht wenden Sie sich gerne an uns!
Standardnachweis
(60% der Dachfläche wird mit PV-Modulen belegt)
Erweiterter Nachweis
(75% der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche wird mit PV-Modulen belegt)