Solarpaket 1
Solarpaket 1
Das Solarpaket 1 wurde jetzt vom Bundestag und auch vom Bundesrat verabschiedet und tritt damit in Kraft – mit vielen Vorteilen und Vereinfachungen für PV-Anlagenbetreiber. Bei Fragen sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner, melden Sie sich gerne bei uns!
Ziel des Solarpakets 1 ist es, durch Abbau von Bürokratie den Zubau zu beschleunigen, um das Klimaziel zu erreichen.
So bringt es einige wichtige Neuerungen und Vorteile, welche hier zusammengefasst sind:
Mehr Tempo beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden durch einfachere Verfahren und Abbau von Bürokratie
- Entbürokratisierung bei Balkon-PV:
- Durch Meldevereinfachung und klarere Regeln für Netzstecker
- Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte (insbesondere bei Gewerbe-PV):
- Keine Pflicht zur Direktvermarktung für Anlagen ab 100 kWp, jedoch auch keine Einspeisevergütung
- Anlagenzertifikat künftig erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Gesamtleistung von 500 kW
- Einheitenzertifikat für einfacheren Nachweis für kleinere Anlagen
- Vereinfachung bei der Anlagenzusammenfassung, sodass der Zubau neuer Dachanlagen an einem separaten Anschlusspunkt nicht mehr zum Überschreiten von Schwellenwerten führt
- Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung:
- Bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes ohne Lieferantenpflichten
- zu Mieterstrom: keine Pflicht zur Reststromlieferung, jedoch auch keine Förderung
- Verbesserung beim Mieterstrom:
- Mieterstrom zukünftig auch bei gewerblichen Gebäuden förderfähig
- Auch Nebengebäude wie Garagen können nun förderbaren Storm liefern à keine Netzdurchleitung
- Vereinfachung für Quartierlösungen
Mehr Tempo beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden durch einfachere Verfahren und Abbau von Bürokratie
- Beschleunigung von Netzanschlüssen:
- Vereinfachtes Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW ausgeweitet (bisher 10,8 kW)
- Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW:
- Lockerung der Vorgaben zur technischen Ausstattung kleinerer Anlagen
- Möglichkeit der optionalen Direktvermarktung bei kleineren Anlagen
- Erschließung von Gebäuden im Außenbereich:
- Erweiterung der Möglichkeit zur Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich à EEG-Regel für „Solarstadl“ bleibt bestehen
- Repowering von Dachanlagen:
- Verbesserung von Erneuerungen bei PV-Dachanlagen mit effizienteren Modulen
- Freiflächen-Repowering ist bereits vereinfach
Ausbau von Freiflächenanlagen stärken
- Eigene Förderung von Agri-PV und weiteren besonderen Solaranlagen:
- Eigenes Untersegment für Ausschreibungen für PV-FFA
- Aufwuchs der Ausschreibungsmengen besonderer PV-Anlagen:
- Erhöhung auf 3.000 MW pro Jahr
- Ausweitung der Flächenkulisse:
- Benachteiligte Gebiete werden für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet
- Beschränkung von Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen:
- Beschränkung auf 80 GW bis 2030
- Extensivierung von Agri-PV:
- Bonus für extensiviere Agri-PV, die vertikal oder 2,1 m aufgeständert sind
- Beschleunigung von Netzanschlüssen:
- Einführung eines Rechts, zur Verlegung von Anschlussleitungen für EE-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen